| GF82.95-P-2001B | Autorisierung Funktion | 30.4.98 |
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| Mit der Autorisierung erteilt der Dienste-Anbieter die Berechtigung zum Auslösen eines EMERGENCY CALL Notrufes. Diese Berechtigung ist fahrzeug- und nicht personenbezogen.
Eine Autorisierung ist in folgenden Fällen erforderlich: Bei der Erstinbetriebname des Systems
Bei einem Besitzerwechsel des Fahrzeugs
Nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten seit der letzten Autorisierung
Bei der Autorisierung erfolgt über Mobilfunk die Prüfung: der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN).
ob das System richtig funktioniert (Positionsangabe)
Bei nicht autorisierter Anlage funktioniert EMERGENCY CALL Notruf nicht. Autorisierung bei Erstinbetriebname: Die Autorisierung erfolgt über ein Telefongespräch zum E-Call Center. Ablauf der Autorisierung Die Mercedes-Benz Service-Station verständigt den DBTJ über den Termin der Inbetriebnahme. |
Dort wird die Übertragung der Autorisierungs-Botschaft für das betreffende Fahrzeug vorbereitet.
Zur Autorisierung muß am Fahrzeug Klemme 15R eingeschaltet sein. Die eigentliche Autorisierung erfolgt automatisch und dauert ca. 2 min. Um einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten muß während einer Autorisierung folgendes vermieden werden: Eine Notalarm Auslösung oder
Klemme 15R mit dem Startschalter (S2) abschalten oder
EMERGENCY CALL in den Diagnose-Modus (über Hand-Held-Tester) setzen.
Deautorisierung Bei einem Besitzerwechsel des Fahrzeugs muß das EMERGENCY CALL System vor der Übergabe deautorisiert werden, damit kein Mißbrauch möglich ist. Zur Deautorisierung ist ebenfalls der DBTJ zu verständigen. Für die Autorisierung oder Deautorisierung ist ein störungsfreier Telefonempfang erforderlich, eventuell Fahrzeug unter freien Himmel stellen.
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| Zustandsanzeige (Kontrolleuchte) Funktion | GF82.95-P-2002B | ||
| Steuergerät E-CALL Anordnung/Aufgabe/Aufbau/Funktion | GF82.95-P-4200A | ||
| Tastschalter E-CALL Anordnung/Aufgabe/Aufbau/Funktion | GF82.95-P-4201A |